DGUV 205-035

DGUV Information 205-035: Kontaminierte Einsatzkleidung richtig aufbereiten

Nach Einsätzen mit Rauchgas, Ruß oder gefährlichen Stoffen ist Einsatzkleidung nicht nur schmutzig, sondern kontaminiert. Die DGUV-Information 205-035 gibt Feuerwehren und Trägern eine praktische Orientierung, wie mit dieser Kontamination sicher umgegangen wird — von der Erfassung am Einsatzort bis zur fachgerechten Aufbereitung.

Kurzfazit

Kontaminierte Einsatzkleidung gehört konsequent getrennt von unbelasteter Wäsche behandelt — mit eigener Erfassung direkt am Einsatzort, eigenem Transport und einer fachgerechten Aufbereitung, die Rückstände zuverlässig entfernt, ohne die Schutzfunktion der Kleidung zu beeinträchtigen.

  • Ergänzt EN 469 und DGUV 205-014 um den Fokus auf Kontamination
  • Getrennte Erfassung und Transport direkt nach dem Einsatz
  • Fachgerechte Dekontamination statt Aufbereitung vor Ort
  • Dokumentation als Nachweis für Träger und Einsatzkräfte

Was die DGUV-Information regelt

Die DGUV-Information 205-035 richtet sich an Feuerwehren und Träger und beschreibt, wie mit Einsatzkleidung umzugehen ist, die durch Brandrauch, Ruß oder andere gefährliche Stoffe kontaminiert wurde. Ziel ist es, die Belastung von Einsatzkräften durch Kontaktkontamination zu minimieren — etwa beim Transport, bei der Lagerung im Gerätehaus oder beim Tragen der Kleidung nach dem Einsatz. Die Empfehlung: kontaminierte Kleidung möglichst direkt am Einsatzort erfassen, verschlossen transportieren und einer fachgerechten Aufbereitung zuführen — statt sie im Waschraum des Gerätehauses oder gar privat zu waschen.

Was das für die Aufbereitung bedeutet

In unserer Wäscherei in Zwickau läuft kontaminierte Einsatzkleidung im selben strikt getrennten Schwarz-Weiß-Bereich wie andere kontaminierte PSA — nie gemeinsam mit Berufs- oder Hygienewäsche. Die Verfahren sind auf Aramid-, PBI- und Membrangewebe abgestimmt und darauf ausgelegt, Rückstände zuverlässig zu entfernen, ohne Nähte, Membranen oder Reflexstreifen zu beschädigen. Jeder Durchlauf wird dem Einzelteil zugeordnet und dokumentiert.

Worauf Wehren und Träger achten sollten

Kontaminierte Kleidung sollte nach dem Einsatz möglichst schnell in einen geschlossenen Sammelbehälter oder -sack — nicht im Mannschaftsraum oder in der Fahrzeugkabine zwischengelagert werden. Eine Ersatzausstattung je Einsatzkraft sorgt dafür, dass die Wehr währenddessen einsatzfähig bleibt. Sinnvoll sind feste Abhol- und Lieferzyklen sowie eine Einzelteil-Dokumentation, damit sich jederzeit nachvollziehen lässt, wann welches Teil zuletzt aufbereitet wurde.

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Häufige Fragen

Was bedeutet "kontaminierte Einsatzkleidung"?
Kleidung, die bei einem Einsatz mit Brandrauch, Ruß, Löschmitteln oder anderen gefährlichen Stoffen in Kontakt gekommen ist. Solche Rückstände lassen sich mit bloßem Auge oft nicht erkennen, weshalb Einsatzkleidung nach relevanten Einsätzen grundsätzlich als kontaminiert behandelt werden sollte.
Darf kontaminierte Einsatzkleidung im Gerätehaus zwischengelagert werden?
Wenn überhaupt, dann nur kurz, verschlossen und getrennt von Aufenthalts- und Mannschaftsräumen — nicht offen im Umkleide- oder Sozialbereich und nicht in der Fahrzeugkabine. Am sinnvollsten ist eine zügige Abholung zur fachgerechten Aufbereitung.
Wie unterscheidet sich DGUV 205-035 von DGUV 205-014?
DGUV 205-014 behandelt Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von Feuerwehrschutzkleidung allgemein. DGUV 205-035 setzt gezielt bei der Kontamination an: wie kontaminierte Kleidung nach dem Einsatz erfasst, transportiert und aufbereitet wird, um Einsatzkräfte vor Kontaktkontamination zu schützen.

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